4.3.3. Der Beschwerdeführer wurde über einen Zeitraum von 22 Jahren (1999 bis 2021) acht Mal rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Diebstählen, Sachbeschädigungen (in einem Fall mit grossem Schaden), Hausfriedensbrüchen, Betrugs, Urkundenfälschungen, Inumlaufsetzens falschen Geldes, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Raufhandels und Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Für diese Taten wurde der Beschwerdeführer insgesamt bestraft mit bedingten Freiheitsstrafen von 16 Monaten und 20 Tagen, Geldstrafen von 80 Tagessätzen (unbedingt) und 360 Tagessätzen (bedingt) sowie (Verbindungs-)Bussen