Am 27. September 2024 ging beim Verwaltungsgericht die Meldung der Einwohnergemeinde Q._____ ein, wonach der Beschwerdeführer per 30. September 2024 nach R._____ (Kanton Zug) wegziehe (act. 35). Die Wegzugsmeldung wurde dem Beschwerdeführer am 30. September 2024 zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 36 f.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: