In der Folge liess der Beschwerdeführer durch seinen damaligen Rechtsvertreter mit Eingabe vom 22. Mai 2023 eine Stellungnahme einreichen (MIact. 226 ff.). Am 27. Juli 2023 verfügte das MIKA den Widerruf der Niederlassungsbewilligung und erteilte dem Beschwerdeführer zugleich eine Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung; MI-act. 231 ff.). B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 27. Juli 2023 liess der Beschwerdeführer mit Eingabe seiner Rechtsvertreterin vom 28. August 2023 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache erheben (MI-act. 245 ff.). Am 20. Juni 2024 erliess die Vorinstanz folgenden Einspracheentscheid (act. 1 ff.): -4-