104 f.). - Urteil des Einzelrichteramtes des Kantons Zug vom 12. März 2007 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 100.00 (MI-act. 105). - Urteil des Obergerichts des Kantons Zug vom 28. Juni 2012 wegen Raufhandels; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von vier Jahren und Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 120.00 (MI-act. 73 ff. i.V.m. 20 ff., 105). -3-