- Urteil des Einzelrichteramtes des Kantons Zug vom 21. Juni 2005 wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung (grosser Schaden), Fahrens in angetrunkenem Zustand, Betrugs, Urkundenfälschung, in Umlaufsetzen falschen Geldes und Sachbeschädigung; Verurteilung zu Gefängnis von 6 Monaten und 20 Tagen, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren (MI-act. 104 f.).