- Urteil des Einzelrichteramtes des Kantons Zug vom 13. Januar 2005 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand; Verurteilung zu Gefängnis von 10 Tagen, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von Fr. 900.00 (MI-act. 104). - Urteil des Einzelrichteramtes des Kantons Zug vom 21. Juni 2005 wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung (grosser Schaden), Fahrens in angetrunkenem Zustand, Betrugs, Urkundenfälschung, in Umlaufsetzen falschen Geldes und Sachbeschädigung;