A. Der am tt.mm. 1979 geborene Beschwerdeführer, serbischer Staatsangehöriger, reiste am 12. Juli 1987 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 10, 19). Seit Mai 1997 ist er im Besitz der Niederlassungsbewilligung (MI-act. 13). Der Beschwerdeführer ist verheiratet und hat zwei Töchter (geb. jjjj und jjjj, MI-act. 265). Sowohl seine Ehefrau als auch die beiden Töchter sind Schweizer Staatsangehörige (MI-act. 47, 212, 226, act. 8). Von 1999 bis 2023 wurde der Beschwerdeführer in der Schweiz wiederholt straffällig. Für bis Ende 2018 begangene Delikte wurde der Beschwerdeführer wie folgt verurteilt: