Die Identitätsklärung bildet damit eine unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemässe Durchführung des Zulassungs- und Wegweisungsverfahrens. Ohne sie ist weder eine sachgerechte Prüfung der Aufenthaltsberechtigung noch eine Rückführung in den Heimatstaat möglich. - 16 -