C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 18. Juli 2024 erhoben die Beschwerdeführenden beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Begehren (act. 12 ff.): 1. Der Einspracheentscheid des MIKA vom 17. Juni 2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer B._____ sei eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs zu bewilligen. 3. Eventuell sei das MIKA zu verpflichten, beim Staatssekretariat für Migration ein Gesuch um vorläufige Aufnahme des Beschwerdeführers B._____ zu stellen.