beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache. Gleichzeitig ersuchten sie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und ‑verbeiständung für das Einspracheverfahren (MI2-act. 306 ff.). Am 17. Juni 2024 erliess die Vorinstanz folgenden Einspracheentscheid (act. 1 ff.): 1. Die Einsprache wird abgewiesen, soweit auf sie eingetreten werden darf. 2. Das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Es werden keine Gebühren erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.