In der Folge stellten die Beschwerdeführenden mit Eingabe des aktuellen Rechtsvertreters vom 26. Januar 2023 erneut ein Gesuch um Familiennachzug für den Beschwerdeführer 2 (MI2-act. 189 ff., 211 ff., 216 ff.). Nach entsprechenden Sachverhaltsabklärungen durch das MIKA ersuchten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 um Prüfung der Angelegenheit gestützt auf die bereits vorhandenen Unterlagen (MI2-act. 249 ff., 273 ff., 296).