Am 22. Mai 2016 reiste der Beschwerdeführer 2 in die Schweiz ein und ersuchte gleichentags um Asyl (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer 2 [MI2-act.] 8, 15). Gemäss seinen eigenen Angaben ging er im Jahr 2016 eine Beziehung mit der Beschwerdeführerin 1 ein (MI2-act. 36), aus welcher der am tt.mm.jjjj geborene Sohn, C._____, hervorging (MI1-248; MI2-act. 62, 76, 225). Zu einem nicht näher ersichtlichen Zeitpunkt rund um April 2019 erfolgte die Vaterschaftsanerkennung durch den Beschwerdeführer 2 sowie die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (vgl. MI2-act. 42, 108, 136).