5.3.2.3. Der Beschwerdeführer besuchte ab Februar 2023 das Brückenangebot Integration an der Kantonalen Schule für Berufsbildung (KSB). Im September 2023 erreichte er im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) die Note 5.4 und damit das Referenzniveau B1 (MI-act. 86). In der Beschwerde wies sein Rechtsvertreter darauf hin, der Beschwerdeführer könne sich auf Deutsch gut verständigen, sodass für die persönlichen Besprechungen kein Dolmetscher hätte beigezogen werden müssen (act. 17). Mit Blick auf die noch nicht lange Aufenthaltsdauer und die relativ schnellen Fortschritte ist von einer guten Integration in sprachlicher Hinsicht auszugehen.