Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVGer) F-5440/2023 vom 20. September 2024, Erw. 4.2). - 11 - 5.3. 5.3.1. Nachfolgend ist zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht davon ausgegangen ist, dass beim Beschwerdeführer kein schwerwiegender persönlicher Härtefall im Sinne der genannten Bestimmungen vorliegt.