hinfällig geworden. Näher zu prüfen ist, ob dem Beschwerdeführer gestützt auf das AIG eine Bewilligung zu erteilen ist. 3. 3.1. Eine Aufenthaltsbewilligung kann trotz laufender Gültigkeit widerrufen werden, wenn ein Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 AIG vorliegt.