Mit Instruktionsverfügung vom 17. April 2025 wurde die Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens aufgehoben. Der Beschwerdeführer wurde zudem aufgefordert, das Verwaltungsgericht innert Frist über den Stand des im Kanton Zürich durchzuführenden migrationsrechtlichen Verfahrens betreffend Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu orientieren (act. 34 f.).