C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 18. Juli 2024 erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 11 ff.): 1. Der angefochtene Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 18. Juni 2024 sei aufzuheben und es sei die Aufenthaltsbewilligung von A._____ ordnungsgemäss zu verlängern.