A. Der am 16. Januar 2003 geborene Beschwerdeführer, jamaikanischer Staatsangehöriger, reiste am 19. Juli 2021 im Alter von 18 Jahren im Rahmen des bewilligten Familiennachzugs zusammen mit seiner Mutter und seiner Schwester in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 51, 64).