Ein ansonsten völlig voraussetzungsloser käuflicher Erwerb der Staatsangehörigkeit ist zudem in keinem einzigen EU-Land möglich, auch nicht in Malta. Vielmehr sehen z.B. die diesbezüglichen maltesischen Vorschriften in der Subsidiary Legislation 188.06 (Granting of Citizenship for Exceptional Services, abrufbar auf https://legislation.mt/eli/sl/188.6/eng/pdf [besucht am 03.04.2024]; ANDREAS WYSLING, Neue Zürcher Zeitung [NZZ] vom 25. April 2021, "Zwei Millionen Euro und 220 Punkte – so wird man EU-Bürger auf Malta") neben erheblichen Direktinvestitionen eine Wohnsitznahme und eine "echte Verbundenheit" (genuine link) zu Malta voraus.