B. Am 15. September 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beim Bezirksgericht Brugg gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen mehrfacher Fälschung von Ausweisen, mehrfacher Täuschung der Behörden, mehrfacher rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts sowie mehrfacher Ausübung einer nicht bewilligten Erwerbstätigkeit (MIact. 103 ff.). Gegen die Verfügung des MIKA vom 22. August 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe seines damaligen Rechtsvertreters vom 20. September 2023 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache (MIact. 114 ff.).