1.2. Das Strassenverkehrsamt wird angewiesen, der Beschwerdeführerin die Halterdaten des Kontrollschildes AG aaa umgehend bekannt zu geben. - 18 - 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'600.00, sind vom Strassenverkehrsamt zu bezahlen. 3. Das Strassenverkehrsamt wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) das Strassenverkehrsamt (Akten nach Rechtskraft) das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Mitteilung an: den Regierungsrat