3.3.6. An diesem Ergebnis vermag zudem der folgende Aspekt nichts zu ändern: Mit Schreiben vom 3. April 2024 (Beschwerdebeilage 6) informierte das Strassenverkehrsamt die Beschwerdeführerin über eine "Praxisänderung Erteilung Halterauskünfte". Darin steht (fettgedruckt) geschrieben, das Strassenverkehrsamt werde ab 15. April 2024 keine Halterdaten mehr bekannt geben. Dementsprechend ist der angefochtene Entscheid vom 4. Juni 2024 mit dem Titel "Nichterteilung der Halterauskunft bei gesperrten Halterdaten" versehen. Auch wird explizit auf die "vom Regierungsrat" gutgeheissene und der Beschwerdeführerin mit besagtem Schreiben mitgeteilte Praxisänderung verwiesen.