SVG in Bezug auf Namen und Adresse der Fahrzeughalter gerade vorausgesetzt ist, ansonsten könnten diese Daten ohne Weiteres über den elektronischen Autoindex ( unter Services/Bürgerinnen und Bürger/Abfrage von Halterdaten/Aargau, zuletzt besucht am 14. Januar 2025) abgerufen werden. Auf der anderen Seite fallen das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Bundeszivilrechts und an der Gewährleistung der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) sowie das private Interesse der Beschwerdeführerin auf Bekanntgabe der Halterdaten und damit ihr Interesse an der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche ins Gewicht