2.2.2. In Art. 89g Abs. 1 SVG wurde die Nichtöffentlichkeit der Verkehrszulassungsdaten zwar als wichtiger Grundsatz zur Gewährleistung des Datenschutzes auf Gesetzesstufe geregelt und dem Datenschutz beim Informationssystem Verkehrszulassung damit eine zentrale Rolle zuerkannt (vgl. Botschaft vom 20. Oktober 2010 zu Via sicura, Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr [nachfolgend: Botschaft Via sicura], BBl 2010 8509, 8480; DAVID HENSELER, Datenschutz bei drohnengestützter Datenbearbeitung durch Private, 2020, S. 134).