118 1b 518, Erw. 3b; Urteile des Bundesgerichts 1C_49/2014 vom 25. Juni 2014, Erw. 2). Die asa-Richtlinie konkretisiert in Bezug auf Art. 89g Abs. 3 lit. c SVG, dass Auskunft im Hinblick auf jedes Verfahren zu erteilen ist, in welchem Fahrzeuge betroffen sein können, sei es nun öffentlich oder privat (Konkurs, Scheidung, zivilrechtliche Forderung, Betrug, Bussen- oder Steuerverfahren usw.). Dabei ist unerheblich, ob ein solches formell bereits eingeleitet wurde, da es unzumutbar wäre, dies bloss auf die Möglichkeit der Auskunftserteilung hin zu verlangen.