A. 1. Am 30. Mai 2024 ersuchte die B._____ GmbH als Parkplatzbewirtschafterin der A._____ das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) um Bekanntgabe der gesperrten Fahrzeughalterdaten des Kontrollschildes AG aaa. Ihr Gesuch begründete sie damit, dass der betreffende Halter sein Fahrzeug in der Tiefgarage auf dem Privatgrundstück ihrer Auftraggeberin abgestellt habe, ohne die geschuldete Parkgebühr oder die aufgrund seiner Versäumnisse geschuldete Entschädigung zu bezahlen.