Bei Neueintritten in die JVA Lenzburg habe es nicht einmal eine ärztliche Untersuchung gegeben. Von Montag bis Freitag seien jeweils nur zwei Krankenpflegerinnen oder Krankenpfleger anwesend gewesen. Eine Ärztin oder ein Arzt habe sich lediglich über Videotelefonie zuschalten lassen. Einzig bei gravierenden Notfällen habe sich die betreffende Person persönlich in die Anstalt begeben. Aus diesem Grund sei die Hauterkrankung des Beschwerdeführers nicht lege artis behandelt worden.