Regel 105 der Nelson-Mandela- Rules). Langzeitinhaftierten wie Verwahrten sei insbesondere der Zugang zu Sportangeboten, auch Sportveranstaltungen mit externen Mannschaften (z.B. Fussballturnier, Schachwettkampf), kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theaterproduktionen, musikalische Veranstaltungen) und bildenden Anlässen (z.B. Vorträge, Fremdsprachen, Koch- und Musikunterricht) sowie einer umfangreichen Bibliothek zu ermöglichen (Grundlagenentwurf SVVollzG, S. 60). Langzeitinhaftierte hätten zudem Anspruch darauf, Ra- dio- und Fernsehsendungen mit einem eigenen Gerät zu empfangen (BGE 102 Ia 279, Erw.