3 der Nelson-Mandela-Rules in Einklang steht. Nur einen Teil ihres Verdienstes sollen Strafgefangene zur eigenen Verwendung oder zur Weiterleitung an Familienmitglieder zur freien Verfügung ausbezahlt erhalten (Ziff. 26.11 der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze; Regel 103 Ziff. 1 der Nelson- - 21 -