Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache M. gegen Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Ziff. 93 f. und 96 mit weiteren Hinweisen). Infolgedessen handelt es sich bei der Verwahrung um eine menschenrechtskonforme Zusatzmassnahme (mit im Vergleich zur Freiheitsstrafe erweiterten Anknüpfungspunkten), nicht um eine verpönte zweitmalige Bestrafung für das gleiche Delikt, ungeachtet dessen, unter welchen Haftbedingungen die Massnahme schliesslich vollzogen wird.