Ferner gewährleiste die ungenügende (therapeutische) Unterstützung und Betreuung keine Senkung der Rückfallgefahr (Ziff. 129). Schliesslich stelle die Sicherheitsverwahrung aufgrund ihrer langen Dauer (die sich konkret auf mehr als das Dreifache der Freiheitsstrafe bemass) einen schwerwiegenderen Nachteil als die Freiheitsstrafe selbst dar (Ziff.