3.2; Urteil des Bundesgerichts 7B_755/2023 vom 8. Februar 2024, Erw. 2.2.4). Das erhellt bei den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen schon daraus, dass es sich dabei um eine "Empfehlung" an die Adresse der Mitgliedstaaten des Europarates handelt, die sich in ihrer Gesetzgebung, Politik und Praxis von diesen Grundsätzen leiten lassen sollen. In Vorbemerkung 2 der Nelson-Mandela-Rules wird sodann ausgeführt, dass die Regeln als Anregung für ein stetes Bemühen zur Überwindung der praktischen Schwierigkeiten dienen, die sich ihrer Anwendung entgegenstellen, in dem Bewusst- - 13 -