2.3. 2.3.1. Der Vorinstanz ist darin zuzustimmen, dass die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten über die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze in der Fassung vom 1. Juli 2020; Rec[2006]2-rev) und die Nelson-Mandela-Rules (Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen;