teres Freizeitprogramm, ungenügende ärztliche Betreuung und Versorgung, zu kurze Besuchszeiten, eingeschränkter Fernmelde-, Brief- und Paketverkehr (siehe Beschwerde, B/II/2/c, und Erw. 4 hinten), kein individuell ausgestalteter und auf die Resozialisierung ausgerichteter Vollzugsplan und keine entsprechenden Therapiemöglichkeiten, die auf die Bewältigung des Verwahrungsvollzugs eingeschränkt gewesen seien (siehe dazu Erw. 5 hinten).