2. Das DVI, Generalsekretariat, beantragte mit Eingabe vom 22. August 2024 unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. I. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -8- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: