− Es wurden keine Kontakte zur Aussenwelt durch Ausgänge und Urlaube ermöglicht und keine Vollzugslockerungen gewährt. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich Mehrwertsteuer) im Sinne der nachfolgenden Ausführungen zulasten der Staatskasse für das Verfahren vor Verwaltungsgericht und vor der Vorinstanz. 4. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu währen und der Unterzeichnende sei als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen.