Sodann erfolgten und erfolgen die genannten Konventionsverletzungen dadurch, dass der Verwahrungsvollzug von Herrn A._____ nicht auf Resozialisierung und Freiheitsorientierung ausgerichtet wurde. Auch diese Verletzungen sind festzustellen. Insbesondere wurde es unterlassen, folgende konventionsrechtlichen Mindeststandards umzusetzen: − Der Vollzugsplan von A._____ wurde nicht individuell ausgestaltet und enthielt keine konkreten Vollzugsziele im Hinblick auf seine Resozialisierung.