2. [Zustellung] G. 1. Dagegen erhob A._____ am 27. Oktober 2023 erneut Beschwerde beim DVI, Generalsekretariat, mit den Anträgen: 1. Es sei die beiliegende Verfügung des Amts für Justizvollzug vom 4. Oktober 2023 aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass der Verwahrungsvollzug von A._____ Art. 3 und 5 EMRK sowie Art. 4 Abs. 1 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK verletzt hat. Diese Verletzungen seien insbesondere dadurch erfolgt, dass bis am 13. Dezember 2021 unterlassen wurde, folgende bauliche, organisatorischen und strukturellen Verbesserungen von Amtes wegen umzusetzen.