2. Am 10. Juli 2021 stellte A._____ beim Amt für Justizvollzug (AJV) ein Gesuch, mit welchem er im Wesentlichen auf eine Veränderung der Bedingungen des Verwahrungsvollzugs abzielte. Mit Antwortschreiben vom 22. Juli 2021 teilte ihm das AJV mit, es sei für ihn bei der JVA Solothurn ein Gesuch um Aufnahme in die dort getrennt (vom Strafvollzug) geführte Wohngruppe Verwahrungsvollzug plus eingereicht worden, das derzeit geprüft werde. Nachdem A._____ vom 28. Oktober bis 4. November 2021 ein klaglos verlaufenes Probewohnen in der besagten Wohngruppe absolviert hatte, erliess das AJV am 10. Dezember 2021 den Vollzugsbefehl, mit welchem A.