A. 1. Am 10. September 1991 verurteilte das Bezirksgericht Brugg A._____ wegen Mordes, Körperverletzung, Diebstahls, Gehilfenschaft zu Diebstahl, Raubes, mehrfacher Sachentziehung, Sachbeschädigung, Hehlerei, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Nötigung zu einer anderen unzüchtigen Handlung, vorsätzlicher Brandstiftung, versuchter Brandstiftung und Störung des Totenfriedens zu 16 Jahren Zuchthaus, unter Anrechnung von 716 Tagen Untersuchungshaft. Zusätzlich ordnete das Bezirksgericht eine vollzugsbegleitende, ambulante psychotherapeutische Behandlung an.