5. Auf die gegen die Verfügung vom 12. Juli 2024 erhobene Beschwerde beim Bundesgericht trat dieses mangels hinreichender Begründung nicht ein (Urteil des Bundesgerichts 8C_487/2024 vom 4. Oktober 2024). Damit erwuchs die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege in Rechtskraft. -4-