Antrag Zweite: Der Kläger verlangt eine Entschädigung von 50 Millionen Franken für den in der Angelegenheit verursachten Schaden, der bereits erwähnt wurde, für persönliche, physische, psychische, gesundheitliche, moralische und Schäden, Reputation, Ehren-, Berufs- und andere Schäden.(Schon Gesagt in Sachlicher Hintergrund und in diese klage).