Der Streitwert (Fr. 219'835.00) liegt im unteren Drittel des Rahmens (über Fr. 100'000.00 bis Fr. 500'000.00). Die Schwierigkeit ist als durchschnittlich und der mutmassliche Aufwand der Anwälte jeweils als knapp mittel einzustufen, wobei der Aufwand des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerin im Vergleich zu demjenigen des Gemeinderats leicht höher war, da er (im Gegensatz zum Rechtsvertreter des Gemeinderats) zusätzlich eine – wenn auch kurze – Duplik verfasste. Bei der Schwierigkeit und beim Aufwand mitberücksichtigt ist auch, dass die Beschwerdegegnerin und der Gemeinderat bereits - 26 -