auch das Terrain talseitig im Bereich des Freiraums noch mehr (bis 1.3 m) aufgeschüttet werden müsste (als zur Schaffung einer ebenen Gartenfläche aufgrund der Hanglage ohnehin schon erforderlich). Weiter soll das Terrain nicht nur auf der Südwestseite, sondern auch auf der Südost- und Nordwestseite stark angehoben werden und im Bereich des bergseitigen Besucherparkplatzes (vor dem Gebäude gegenüber der Strasse) resultierte sogar ein unnatürliches Gegengefälle. Die Beurteilung, wonach sich das Gebäude ungenügend in das Terrain einpasst, ist – wie bereits erläutert (Erw. II/3.2.4.1) – nicht zu beanstanden.