mal in der näheren Umgebung ähnlich grosse Bauvolumen bereits erstellt worden seien, welche zu einem baulich dichten und heterogenen Quartierbild geführt hätten. Vor dem Hintergrund der mit der neuen BNO eingeführten Ausnützungszuschläge (§ 16 Abs. 2 und 3 BNO) erstaune es denn auch wenig, dass in der Wohnzone W2 neu geplante Bauprojekte, welche (wie hier) von den neuen Nutzungsboni profitierten, im Vergleich zu älteren Bauten als verhältnismässig gross erscheinen könnten.