Es würden nicht strengere Anforderungen an die Bauten gestellt, sondern es sei bloss anspruchsvoller, grössere Bauvolumen in eine gestaltete Umgebung einzugliedern als kleinere (Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 9). Der Gemeinderat weist zu Recht darauf hin, dass die Beschwerdeführerin diese Problematik verkennt. Es sind nicht die Anforderungen an die Eingliederung, die strenger wurden, sondern die voluminösen Bauten, die grössere Anforderungen an die Eingliederung stellen (siehe Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 9).