Das Projekt sieht vor, dass das unterste Geschoss gegenüber dem massgebenden Terrain auf der Talseite (Südwestseite) um bis fast einen Meter (558.09 – 557.19 m.ü.M.) angehoben wird. Dies hat zur Folge, dass auch das Terrain talseitig im Bereich des Freiraums noch mehr (bis 1.3 m) angehoben werden muss als zur Schaffung einer ebenen Gartenfläche aufgrund der Hanglage ohnehin schon erforderlich. Zudem soll das Terrain nicht nur auf der Südwestseite, sondern auch auf der Südostseite und der Nordwestseite stark angehoben werden. Im Bereich des bergseitigen Besucherparkplatzes resultiert gegenüber der Strasse sogar ein unnatürliches Gegengefälle.