Dies führe zu einer Beeinträchtigung des Orts-, Quar- tier- und Landschaftsbilds und stehe einer langfristig angestrebten qualitätsvollen Quartierentwicklung grundsätzlich entgegen. Der Ersatzneubau werde gegenüber dem bestehenden Gebäude maximal angehoben, was zu mehreren grösseren Aufschüttungen im Freiraum und u.a. zu einer dominanten Stützmauer (mit Absturzsicherung) um das Grundstück führe. Im Bereich der Besucherparkplätze werde hingegen ein Gegengefälle zur R- Strasse geschaffen. Durch die Anordnung der Einstellhalle werde eine Zufahrt in den Hang (gegen den Geländeverlauf) notwendig.