Bezug zu den umgebenden Freiräumen und möglichen Gartenflächen werde – abgesehen von den Ausgängen der beiden verfügbaren Räume sowie dem Ausgang der nordwestlichen Erdgeschosswohnung – verzichtet. Durch das weitgehend geschlossene Sockelgeschoss, das grosszügig verglaste Vollgeschoss und das zurückgesetzte Attikageschoss gliedere sich das Volumen talseitig in drei gestalterisch unterschiedliche Ebenen, die durch die teilweise umlaufenden Geschossplatten bzw. Dachkanten zusätzlich betont würden. Diese Gliederung bzw. die geschossweise Gestaltung sei konzeptionell nicht nachvollziehbar und lasse einen erkennbaren architektonischen Gestaltungswillen vermissen. Auch die fehlende Gestal-