3.2.3.2. Die kantonale Fachstelle hielt in ihrer Stellungnahme vom 29. April 2024 (Vorakten, act. 211 ff.) fest, das Bauvorhaben stelle gegenüber dem bestehenden giebelständigen Altbau mit grosser begrünter Freifläche eine grundlegende ortsbauliche Veränderung dar. Das geplante Volumen nutze die Grundstücksgrösse weitgehend aus, wobei die Grundfläche namentlich durch die grosszügige Einstellhalle bestimmt werde. Aufgrund des abfallenden Geländes trete die Einstellhalle talseitig als dominantes, geschlossenes Voll- bzw. Sockelgeschoss in Erscheinung, auf das ein weiteres Vollgeschoss und ein Attikageschoss aufgesetzt würden.